Unser Bild vom Kind
Wir sehen das Kind als handelndes Wesen, als Akteur seiner Entwicklung. Es ist in seiner Entwicklung nach allen Seiten offen. Die Qualität der Entwicklungsangebote, der Kontakte und der Identifikationsmöglichkeiten beeinflusst, welchen Weg das Kind gehen wird. Wir verstehen uns in unserem Handeln als Modell. Wir lernen Kinder in ihren sozialen Bezügen kennen und verstehen. Wir unterstützten und begleiten sie in ihrer Entwicklung. Es ist unser Ziel, dass sie in unserem Haus die Fähigkeiten entwickeln, ihren Lebensweg selbstbewusst und selbstbestimmt zu gehen. Wir haben viel Vertrauen zu den Kindern. Wir geben ihnen viele Freiräume und lassen sie auch unbeobachtet spielen. Wir trauen ihnen zu, Konflikte selber zu lösen und sich Hilfe zu holen, wenn sie diese benötigen. Durch unsere Präsenz und unsere Beobachtungen erkennen wir, wenn Kinder mit Situationen überfordert sind. Dann greifen wir unterstützend ein. Nur wenn Erwachsene ihnen Vertrauen entgegen bringen, können Kinder Selbstvertrauen entwickeln. Wir gestehen jedem Kind seinen eigenen Entwicklungsweg und sein eigenes Entwicklungstempo zu. Wir unterstützen es in seinen Stärken. Als pädagogische Fachkräfte erkennen wir jedoch auch, wann anregende und fördernde Begleitung – durch uns selbst oder durch andere Fachleute – notwendig ist. Kinder sind von Anfang an Mitglieder unserer demokratischen Gesellschaft mit eigenen Rechten. Als Jugendliche und Erwachsene sollen sie in der Lage sein, im Sinne von Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit Einfluss auf die gesellschaftliche Entwicklung zu nehmen. Einflussnahme erlernen Kinder durch Partizipation. In unserer Einrichtung sollen sie frühzeitig lernen, Entscheidungen zu treffen, über ihren Spielalltag mitzubestimmen und Verantwortung zu übernehmen. Bedeutung der Kinderbetreuungseinrichtung Kinderhaus als Bildungsinstitution für die Gesellschaft Die Altersmischung bietet Kindern familienähnliche Strukturen. Durch die neuen Familienstrukturen haben Kinder zuhause oft kaum mehr die Möglichkeit die Altersmischung kennen zu lernen. Deshalb wird es den Kindern im täglichen Miteinander, im Kinderhaus geboten. Gesetzlicher Auftrag der Kinderbetreuungseinrichtung Kinderhaus
Ist eine Mischform aus Krippenkindern, Kindergartenkindern und Schulkindern, die vom Land Steiermark vorgegebenen wird. Kinderkrippe: Kinder zwischen 18.Monaten und 3.Jahren Kindergarten: der Hauptanteil der Kinder ist zwischen 3. und 6.Jahren Hort: Kinder von der 1.Volksschulklasse bis zur 2.Neuen Mittelschule |